Digitale Subtraktionsangiografie
Zur Diagnostik der arteriellen und zum Teil der venösen Gefäße wird die digitale Subtraktionsangiografie genutzt. In der gewünschten Region wird ein digital gespeichertes Röntgenbild gewonnen. Daraufhin werden in das Gefäß ein jodhaltiges Kontrastmittel injiziert und erneut Aufnahmen angefertigt. Der Inhalt des Bildes vor der Injektion wird nun von dem der Bilder nach Injektion subtrahiert. Das Resultat zeigt allein die mit Kontrastmittel gefüllten Gefäße.
Diese, durch Computer unterstützte Technik ermöglicht eine bessere Übersicht. Andere, im Moment nicht interessierende Bildinformationen überlagern nicht das Wichtige. Es können mit weniger kostenintensivem Kontrastmittel auch kleine Gefäße dargestellt werden.
Die Röntgendarstellung der Arterien erfordert einen arteriellen Zugang zumeist in der rechten Leistenregion. Der Arzt nimmt eine örtliche Betäubung vor und schiebt über eine Hautinzision (kleiner Schnitt) eine Nadel in die Leistenarterie. Durch die Nadel wird nun ein Draht mit weichem Ende vorgeschoben. Die Nadel kann nun entfernt werden und durch einen Kunststoffschlauch ersetzt werden. Die Spitze dieses Schlauches wird in der zu untersuchenden Region positioniert. Bei der Untersuchung der Beingefäße liegt die Spitze beispielweise in der Hauptschlagader (Aorta) im Bauch.
Nach der Untersuchung muss für ca. 4 Stunden ein Druckverband angelegt werden, um größere Nachblutungen zu vermeiden. Bettruhe ist für den weiteren Verlauf des Tages geboten.
Komplikationen
Wie bei jedem medizinischen Eingriff sind, trotz sorgfältiger Vorgehensweise, Komplikationen nicht auszuschließen. Diese betreffen
- den Punktionsort
- Kontrastmittelreaktionen
- Periphere Gefäßkomplikationen
- Strahlenbelastung
zu 1.
Gefäßverletzungen sind nicht ausgeschlossen. Zum Einen kann Blut in das Gewebe austreten und zu einem großen "blauen Fleck" führen, der keiner weiteren Behandlung bedarf. Nur bei stark raumfordernden Blutansammlungen (Hämatom) ist eine chirurgische Entlastung notwendig. Des Weiteren kann sich durch einen Einriss in der Gefäßwand das Gefäß verschließen oder eine lokale Aufweitung herausbilden, die einen operativen Eingriff erforderlich machen können.
zu 2.
Kontrastmittelreaktion
zu 3.
Nicht auszuschließen ist, dass sich kleine Partikel von der Gefäßwand lösen oder Gerinnsel entstehen, die mit dem Blutstrom in die Peripherie schwimmen und kleine Gefäße verstopfen (Embolie). Je nach dem untersuchten Gefäß werden klinische Symptome hervorgerufen: "Kribbeln" oder "Einschlafen", evtl. Schmerz, bei Hirnuntersuchen auch neurologische Ausfälle wie "Blitze sehen", Blindheit oder Lähmungserscheinungen. Sollte eine solche Komplikation eintreten, ist eine Lysenehandlung notwendig. Dabei wird über einen Katheter eine gerinnungshemmende und –auflösende Substanz injiziert.
zu 4.
Röntgenstrahlen sind ionisierende Strahlen. Das bedeutet, dass die Strahlung beim Durchdringen der Gewebe Energie auf atomarer Ebene abgibt. Das Resultat können geschädigte Zellen sein mit der Folge:
- Entstehung bösartiger Tumoren
- Schädigung des Erbgutes (Fehlbildungen der Nachkommen)
- Direkte Organschädigung, die allerdings nur bei sehr hoher Belastung zu erwarten ist.
Es kann nicht vorhergesagt werden, ab welcher Dosis die Schädigungen zu erwarten sind. Es ist kein Schwellenwert bekannt, unter dem keine Schäden auftreten können. Mit anderen Worten: Jede Anwendung von Röntgenstrahlen besitzt das Risiko der Entwicklung bösartiger Tumoren. Die statistische Wahrscheinlichkeit sinkt aber mit kleinerer Dosis. Die auftretenden Strahlendosen der modernen Röntgendiagnostik sind so gering, dass der wissenschaftliche Nachweis eines Effektes äußerst schwierig ist.
Die internationale Strahlenkommission gibt eine Wahrscheinlichkeit für das Entstehen bösartiger Tumore mit 5% pro Sievert an. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung. Bei älteren Patienten sinkt der Wert auf 1%. Bei einer CT-Untersuchung des Bauchraumes nimmt der Körper eine Dosis von 10 – 20 Millisievert auf, bei einer Röntgenaufnahme des Thorax 0,05 Millisievert.
Obwohl das individuelle Risiko, eine Krebserkrankung auszulösen sehr gering ist, liegt es im Interesse sowohl der Ärzte als auch des Patienten, die einzusetzende Strahlendosis so niedrig wie möglich zu halten. Röntgenuntersuchungen sollen nur eingesetzt werden, wenn das Risiko der unterlassenen Diagnostik größer ist, als das der Strahlung. Schwangere dürfen nur in schwerwiegenden Notfallsituationen geröntgt werden.
Auch der Patient kann mithelfen, unnötige Röntgenuntersuchungen zu vermeiden (diese entstehen bei Arztwechsel oder bei Diagnostik im ambulanten und stationären Bereich), indem er auf Doppeluntersuchungen hinweist. Hilfreich hierbei ist das Führen eines Röntgenpasses.