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Zugangsvorraussetzungen

Schulische Voraussetzungen:

Der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Mindestalter:

Es ist kein Mindestalter vorgeschrieben. (gemäß Krankenpflegegesetz)

Weitere Voraussetzungen:

Aufgrund der hohen Bewerberzahl können nur Interessenten aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden.